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Das Forschungszulagengesetz - Deutschland gewinnt als Standort für Forschung und Innovationen weiter an Attraktivität

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) ist ein deutsches Bundesgesetz und trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt die steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Form einer Forschungszulage ein. Die Förderung soll zeitlich unbefristet gelten, allerdings soll die Wirkung des Gesetzes nach 4 Jahren überprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gern können Sie uns hierzu ansprechen, wir beraten Sie gerne individuell.

09.11.2020